Repräsentative Wahlstatistik
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Achtung! Hier unterscheiden sich Landes- und Bundeswahlrecht!
n vom Land ausgewählten Stimm-/Wahlbezirken wird (unter Wahrung des Wahlgeheimnisses!) eine Wahlstatistik bezüglich der Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen durchgeführt und veröffentlicht. Ziel ist, eine Analyse des Wahlverhaltens unterschiedlicher Personengruppen zu erstellen. Dazu werden Stimmzettel verwendet, die mit einem Kennbuchstaben versehen sind. Repräsentative Wahlbezirke sind immer so groß, dass niemand auf die Stimmabgabe eines einzelnen Wählers rückschließen kann.
Hinweis: Die Auszählung der Stimmzettel nach den Kennbuchstaben wird nicht am Wahlabend von den Wahlvorständen vorgenommen, sondern vielmehr von einer abgeschotteten Statistikstelle in den Tagen nach der Wahl. Für die Wahlvorstände eines repräsentativen Stimm-/Wahlbezirks ergibt sich somit keine Änderung bezüglich des reinen Auszählverfahrens zur Ergebnisermittlung. Wichtig ist ausschließlich, dass während der Wahlhandlung die Stimmzettel mit dem richtigen Kennbuchstaben entsprechend des im Wählerverzeichnis eingedruckten Kennbuchstabens an die Wähler ausgehändigt werden.