Stimmzettel

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Die Stimmzettel werden amtlich durch die jeweilige Kommune hergestellt. Hinsichtlich der Gestaltung der Stimmzettel (Beschaffenheit, Formatierung, Schriftgrößen) ist die Kommune an die wahlrechtlichen Vorgaben in den Gesetzen/Verordnungen gebunden.