Stimmzettel

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Die Stimmzettel werden amtlich durch die jeweilige Kommune hergestellt. Hinsichtlich der Gestaltung der Stimmzettel (Beschaffenheit, Formatierung, Schriftgrößen) ist die Kommune an die wahlrechtlichen Vorgaben in den Gesetzen/Verordnungen gebunden.