Stimmbezirk

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Ein Stimmbezirk ist eine organisatorische Einheit bei politischen Wahlen auf kommunaler Ebene oder bei Landtagswahlen.

Zur Durchführung der Wahl unterteilt der Oberbürgermeister die Landtagswahlkreise/Kommunalwahlbezirke  in Stimmbezirke. Das Mülheimer Stadtgebiet ist bspw. zur Landtagswahl 2017 in 108 Stimmbezirke unterteilt. Jedem Stimmbezirk ist jeweils ein Wahlraum und ein Wahlvorstand zugeordnet.

Hinweis: Bei Europa - und Bundestagswahlen lautet die Bezeichnung "Wahlbezirk".