Bundestag

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Regelung zur Bundestagswahl: 

Der Deutsche Bundestag ist das Parlament und somit gesetzgebendes Organ der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz im Reichstagsgebäude in Berlin.

Die gesetzliche Anzahl seiner Mitglieder beträgt 598. 299 Abgeordnete werden dabei über die Erststimme aus den einzelnen Wahlkreisen direkt vom Volk gewählt, die anderen Hälfte wird von den Parteien entsprechend der durch die Zweitstimmen erlangten Mehrheitsverhältnisse entsendet. Hinzu kommen unter Umständen noch Überhang- und Ausgleichsmandate, die sich bei der Verteilung der Sitze ergeben können.

Eine Legislaturperiode des Bundestags dauert grundsätzlich vier Jahre.