Abgeordnete
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Achtung! Hier unterscheiden sich Landes- und Bundeswahlrecht!
Regelung zur Europawahl:
Ein Abgeordneter ist ein Mitglied des Europäischen Parlaments (Europaabgeordneter/Europaparlamentarier).
Die Abgeordneten werden alle fünf Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt und sind als Vertreter des ganzen Volkes weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen (Freies Mandat).