Wahlkreise

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Ein Wahlkreis ist eine Unterteilung des Wahlgebietes in eine kleinere Einheit. Je nach Wahlkreis treten unterschiedliche Direktkandidaten zur Wahl an.

Regelung zur Landtagswahl: 

Das Wahlgebiet - sprich das Land Nordrhein-Westfalen - wird zur Durchführung der Landtagswahl in insgesamt 128 Landtagswahlkreise eingeteilt. Die Stadt Mülheim an der Ruhr bildet den Wahlkreis 64 - Mülheim I sowie zusammen mit der Stadt Essen den Landtagswahlkreis 65 Essen I - Mülheim II. Für jeden dieser Wahlkreise zieht ein Direktkandidat in den Landtag ein. 

Regelung zur Europawahl: 

Das Wahlgebiet zur Europawahl ist u.a. die Bundesrepublik Deutschland. Da es bei der Europawahl keine Gliederung des Wahlgebietes in besondere Wahlkreise gibt, werden sämtliche ablauforganisatorischen Besonderheiten von den jeweiligen Gemeinden vorgenommen.

Regelung zur Bundestagswahl: 

Das Wahlgebiet - sprich die Bundesrepublik Deutschland - wird zur Durchführung der Bundestagswahl in insgesamt 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Stadt Mülheim an der Ruhr bildet gemeinsam mit der Stadt Essen den Wahlkreis 118 - Mülheim - Essen I. Für jeden dieser Wahlkreise zieht ein Direktkandidat in den Landtag ein.