Europawahl

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Das Europäische Parlament ist das gesetzgebende Organ der Europäischen Union mit Sitz in Straßburg. Es setzt sich aus höchstens 750 Vertreterinnen und Vertretern der Unionsbürger/-innen zusammen, zuzüglich des Präsidenten. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete.