Oberbürgermeister

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Der (Ober-) Bürgermeister trägt nach den Weisungen des Landeswahlleiters und des Kreiswahlleiters die Verantwortung für den reibungslosen Ablauf der Wahl innerhalb der Gemeinde.

Insbesondere muss er dabei das Gemeindegebiet in Stimmbezirke aufteilen, den Wahlvorstand berufen und die Wahlbekanntmachung dem Kreiswahlleiter übersenden. Diese Aufgaben erledigt er nicht persönlich, sondern er delegiert sie an entsprechende Bereiche der Verwaltung.