Wahlvorstand

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Der Wahlvorstand ist für die Durchführung der Wahl am Wahltag wie auch für die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimm-/Wahlbezirk zuständig. Er  besteht aus dem Wahlvorsteher sowie dem stellvertretenden Wahlvorsteher und weiteren Beisitzern, von denen jeweils einer zum Schriftführer und einer zum stellvertretenden Schriftführer benannt wird.

Die Anzahl der Beisitzer ist wahlrechtlich unterschiedlich geregelt.

Siehe auch "Anwesenheit des Wahlvorstands".

Regelung zur Landtagswahl: 

Der Wahlvorstand ist für die Durchführung der Wahl am Wahltag wie auch für die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk zuständig. Er  besteht aus dem Wahlvorsteher sowie dem stellvertretenden Wahlvorsteher und weiteren 3 bis 6 Beisitzern, von denen jeweils einer zum Schriftführer und einer stellvertretender Schriftführer benannt wird.

Regelung zur Europawahl: 

Bei einer Europawahl besteht der Wahlvorstand aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter und weiteren 3 bis 7 Beisitzern, von denen jeweils einer zum Schriftführer und einer zum stellvertretenden Schriftführer bestellt wird.

Regelung zur Bundestagswahl: 

Der Wahlvorstand ist für die Durchführung der Wahl am Wahltag wie auch für die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk zuständig. Er  besteht aus dem Wahlvorsteher, dem Schriftführer und den Beisitzern, von denen jeweils einer stellvertretender Wahlvorstand und einer stellvertretender Schriftführer ist.

Mitglieder des Wahlvorstands

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Gilt für: 
Bundestagswahl, Landtagswahl
Video wurde produziert von der WSW-Media Filmproduktion.