Schriftführer
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
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Der Schriftführer ist Mitglied des Wahlvorstands.
Während der Wahlhandlung ist der Schriftführer für das Wählerverzeichnis zuständig. Das bedeutet, er überprüft, ob die vor ihm stehende Person tatsächlich im Wählerverzeichnis eingetragen ist und setzt, nach dem Einwurf des Stimmzettels in die Wahlurne, den entsprechenden Stimmabgabevermerk.
Bei der Ergebnisermittlung trägt der Schriftführer die ermittelten Werte in die Niederschrift ein. Einzelne allgemeine Angaben können bereits im Laufe des Tages vom Schriftführer in die Niederschrift eingetragen werden.
In der Regel wird die Position des Schriftführers bereits vom Wahlamt im Rahmen der Einberufung festgelegt. Am Wahltag selbst ist dann lediglich die stellvertretende Schriftführung innerhalb des Wahlvorstandes festzulegen. Ein Beisitzer übernimmt für die mögliche Abwensenheitszeit des Schriftführeres solange die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses sowie die Erfassung des Stimmabgabevermerks.