Stimmabgabe
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Achtung! Hier unterscheiden sich Landes- und Bundeswahlrecht!
Die Reihenfolge der Stimmabgabe verläuft bei einer Europawahl folgendermaßen:
Der Wähler betritt den Wahlraum und erhält einen amtlichen Stimmzettel. Auf Verlangen des Wahlvorstandes muss er seine Wahlbenachrichtigung vorzeigen.
Der Wähler begibt sich in die Wahlkabine, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet diesen so, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
Danach tritt der Wähler an den Tisch des Wahlvorstandes. Er überreicht auf Verlangen seine Wahlbenachrichtigung und weist sich - sofern gefordert - aus. Kann der Wähler keine Wahlbenachrichtigung vorlegen, muss er sich ausweisen.
Sobald der Schriftführer den Wähler im Wählerverzeichnis gefunden und überprüft hat, ob dieser einen Sperrvermerk oder bereits einen Stimmabgabevermerk eingetragen hat, gibt der Wahlvorsteher die Wahlurne frei.
Der Wähler wirft den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.
Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe mit einem Haken im Wählerverzeichnis (Stimmabgabevermerk).
Bei Wählern mit Wahlschein siehe Stimmabgabe mit Wahlschein.