Wahllokal

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Im Wahlraum erhalten die Wahlberechtigten am Wahltag ihren Stimmzettel und geben ihre Stimme ab. In einem Gebäude können auch mehrere Wahlvorstände in verschiedenen Wahlräumen untergebracht sein.

Die meisten Wahlräume sind auch für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen uneingeschränkt oder eingeschränkt barrierefrei zugänglich. Informationen zur Barrierefreiheit erhalten Sie für Ihren Wahlraum auf der Wahlbenachrichtigung bzw. für alle Wahllokale auf unserer Internetseite (hier Link einfügen!).

Siehe auch "Wahlraum".