Wahlraum

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Der Wahlraum ist der Raum, in dem der Wähler seine Stimme abgibt. Wahlräume sind sehr häufig in Schulen und Gemeinderäumen, aber auch in anderen öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten wie Alten- und Senioreneinrichtungen eingerichtet. Die Einrichtung des Wahlraumes erfolgt durch den Wahlvorstand. Dieser muss auch dafür Sorge tragen, dass der Weg zum Wahlraum für den Wähler gut ausgeschildert ist. Entsprechende Hinweisschilder liegen den Wahlvorständen vor.

Siehe auch "Wahllokal".