Wahlbezirk

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Ein Wahlbezirk ist eine organisatorische Einheit bei politischen Wahlen.

Zur Durchführung der Wahl unterteilt der Oberbürgermeister die Bundestagswahlkreise  in Wahlbezirke. Jedem Wahlbezirk ist jeweils ein Wahlraum und ein Wahlvorstand zugeordnet.

Hinweis: Bei Kommunal- und Landtagswahlen lautet die Bezeichnung "Stimmbezirk".