Wahlgeheimnis

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Die Stimmabgabe ist dem Grundgesetz nach "geheim". Das bedeutet, niemand muss seine Wahlentscheidung bekanntgeben und muss die Möglichkeit haben seine Stimme unbeobachtet abzugeben. Durch verschiedene Strukturen (z. B. Wahlkabine, Vermischung aller Stimmzettelumschläge bei Briefwahl etc.) wird sichergestellt, dass ein Rückschluss auf die Stimmabgabe einer einzelnen Person nicht möglich ist.

Siehe auch "Grundsätze des Wahlrechts".