Wahlvorsteher
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Der Wahlvorsteher ist Mitglied des Wahlvorstandes. Er leitet die Tätigkeit des Wahlvorstandes bei der Wahlhandlung und der Stimmenauszählung.
Außerdem:
- verpflichtet er die Mitglieder des Wahlvorstandes zur Verschwiegenheit und unparteiischen Wahrnehmung des Amtes,
- eröffnet und beendet die Wahlhandlung,
- berichtigt nach Aufforderung durch die Bürgerdienste -Bereich Wahlen- das Wählerverzeichnis,
- gibt Entscheidungen des Wahlvorstandes bekannt und
- gibt das Wahlergebnis im Stimmbezirk/ Wahlbezirk bekannt.
Der Wahlvorsteher hat im Wahlvorstand einen Stellvertreter, der in dessen Abwesenheit die beschriebenen Aufgaben übernimmt. Einer von beiden muss während der gesamten Wahlhandlung und der Auszählung immer anwesend sein.