Wahlvorstand

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Mit Wahlvorstand sind alle eingesetzen Wahlhelfer eines Stimmbezirks oder auch eines Wahlraumes gemeint.

Der Wahlvorstand ist ein eigenständiges Wahlorgan und für die Durchführung der Wahl am Wahltag wie auch für die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk zuständig. Er besteht aus dem Wahlvorsteher, dem stellvertretenden Wahlvorsteher, dem Schriftführer, dem stellvertretenden Schriftführer sowie den Beisitzern.

Über die Aufgaben und Tätigkeiten des Wahlvorstandes können Sie sich in den Schulungsfilmen informieren.