Wahlhandlung
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Die Wahlhandlung umfasst die gesamte Zeit des Stimmabgabeverfahrens von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr (bis zur Schließung des Wahlraums).
Die Zeit der Wahlhandlung und die für die Wahlvorstände anfallenden Tätigkeiten können Sie sich in den Schulungsfilmen ansehen.