Stimmbezirk
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Ein Stimmbezirk ist eine organisatorische Einheit bei Kommunalwahlen oder bei Landtagswahlen.
Zur Durchführung der Wahl unterteilt der Oberbürgermeister die Landtagswahlkreise bzw. die Kommunalwahlbezirke in Stimmbezirke. Das Dortmunder Stadtgebiet ist seit Ende 2016 in 386 Stimmbezirke unterteilt. Jedem Stimmbezirk ist jeweils ein Wahlraum und ein Wahlvorstand zugeordnet.
Hinweis: Bei Europa - und Bundestagswahlen lautet die Bezeichnung "Wahlbezirk". Es handelt sich jedoch um dasselbe Gebiet.