Wahlbezirk

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Regelungen zu den Kommunalwahlen: 

Ein Wahlbezirk ist auch bei den Kommunalwahlen, insbesondere bei der Wahl des Rates, eine organisatorische Einheit. Zur Unterscheidung von den Wahlbezirken bei der Bundestags- und Europawahl werden diese Wahlbezirke auch Kommunalwahlbezirke genannt.

Die Anzahl der Kommunalwahlbezirke ist gesetzlich mit der Anzahl der in den Rat zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter (Ratsmitglieder) verknüpft. Im"Normalfall" müsste Dortmund in 41 Kommunalwahlbezirke aufgeteilt sein. Der Rat beschloss am 14. Februar 2013 per Satzung, dass die Anzahl der in den Rat zu wählenden Mitglieder um zwei verringert wird. Dadurch sank gleichzeitig die Anzahl der Dortmunder Kommunalwahlbezirke von 41 auf nun 40.

In jedem Kommunalwahlbezirk wird ein Ratsmitglied direkt in den Rat der Stadt Dortmund gewählt. Somit unterscheiden sich also in jedem Kommunalwahlbezirk die Stimmzettel voneinander. Welchen Stimmzettel die Wahlberechtigten erhalten, hängt davon ab, in welchem Kommunalwahlbezirk sie gemeldet sind.

Regelung zur Bundestagswahl: 

Ein Wahlbezirk ist eine organisatorische Einheit bei der Bundestags- und Europawahl. Sie entspricht dem Stimmbezirk bei Kommunal- und Landtagswahlen.

Zur Durchführung der Wahl unterteilt der Oberbürgermeister die Bundestagswahlkreise in Wahlbezirke. Jedem Wahlbezirk ist jeweils ein Wahlraum und ein Wahlvorstand zugeordnet.