Überhangmandate

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Regelung zur Landtagswahl: 

Haben Parteien in den Wahlkreisen mehr Sitze errungen, als ihnen nach dem Zweitstimmenergebnis zusteht, spricht man von Überhangmandaten (siehe Ausgleichsmandate).

Regelung zur Europawahl: 

nur bei Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlen

Regelungen zu den Kommunalwahlen: 

Haben Parteien in den Kommunalwahlbezirken mehr Sitze errungen, als ihnen nach dem Gesamtstimmenergebnis zusteht, spricht man von Überhangmandaten (siehe Ausgleichsmandate).

Regelung zur Bundestagswahl: 

Haben Parteien in den Wahlkreisen mehr Sitze errungen, als ihnen nach dem Zweitstimmenergebnis zusteht, spricht man von Überhangmandaten (siehe Ausgleichsmandate).