Überhangmandate
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Regelung zur Europawahl:
nur bei Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlen
Regelungen zu den Kommunalwahlen:
Haben Parteien in den Kommunalwahlbezirken mehr Sitze errungen, als ihnen nach dem Gesamtstimmenergebnis zusteht, spricht man von Überhangmandaten (siehe Ausgleichsmandate).