Landtag

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Regelung zur Landtagswahl: 

Der Landtag befindet sich in Düsseldorf und  besteht aus Abgeordneten, die von den Bürgerinnen und Bürgern aus Nordrhein-Westfalen alle fünf Jahre gewählt werden. Die Abgeordneten des Landtages wählen die Ministerpräsidentin / den Ministerpräsidenten, beschließen Gesetze und kontrollieren die Landesregierung.