Wahlkreise
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Regelung zur Europawahl:
Das Wahlgebiet ist die Bundesrepublik Deutschland. Eine Einteilung in Wahlkreise findet nicht statt. Die Europawahl ist eine Listenwahl. Es gibt keine Direktkandidaten.
Regelungen zu den Kommunalwahlen:
Das gesamte Wahlgebiet der Gemeinde (Kommune) wird abhängig von ihrer Einwohnerzahl in eine bestimmte Anzahl von Kommunalwahlbezirken eingeteilt. In Remscheid gibt es 26 Kommunalwahlbezirke. Wer in einem Kommunalwahlbezirk die meisten Stimmen erhält, zieht direkt in den Stadtrat ein.