Wahlperiode

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Eine Wahlperiode (auch Legislaturperiode genannt) bezeichnet den Zeitraum, für den die Abgeordneten eines Parlaments gewählt werden. Unter besonderen Umständen (vorzeitige Auflösung des Parlaments) kann sich die Wahlperiode verkürzen. Die Dauer der Wahlperiode unterscheidet sich von Parlement zu Parlament.

Regelung zur Landtagswahl: 

Eine Wahlperiode des Landtags in Nordrhein-Westfalen dauert fünf Jahre.

Regelung zur Europawahl: 

Eine Legislaturperiode des Europäischen Parlaments dauert fünf Jahre.

Regelungen zu den Kommunalwahlen: 

Der Rat der Stadt, die Bezirksvertretungen sowie der Oberbürgermeister werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Regelung zur Bundestagswahl: 

Die Abgeordneten des Bundestages werden für eine Dauer von vier Jahren gewählt.