Wahlniederschrift (Briefwahl)

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Über die Vorgänge im Wahlraum, vom Beginn des Zulassungsverfahrens der Wahlbriefe bis hin zur Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses am Abend, muss der Schriftführer eine 'Wniederschrift fertigen. Die Niederschrift liegt dem Briefwahlvorstand am Wahltag - zusammen mit den übrigen Briefwahlunterlagen - vor.

Ganz wichtig:

Alle Mitglieder des Briefwahlvorstandes müssen die Wahlniederschrift unterschreiben. Mit der Unterschrift wird die Wahlniederschrift genehmigt und damit die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl bestätigt. Verweigert ein Mitglied die Unterschrift, so ist der Grund hierfür in der Wahlniederschrift zu vermerken.

Weiterführende Informationen: