Wahlbrief

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Der Wahlbrief (rot) beinhaltet den Stimmzettelumschlag (blau) samt Stimmzettel und den vom Wähler unterschriebenen Wahlschein. Er wird zur Teilnahme an der Briefwahl an den Bürgermeister zurückgeschickt und muss bis spätestens am Wahltag, 18 Uhr, eingegangen sein. Alle eingegangenen Wahlbriefe werden für die Zulassung zur Wahl und der anschließenden Stimmenauszählung auf die einzelnen Briefwahlvorstände verteilt.