Wahlniederschrift

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Über die Vorgänge im Wahlraum, vom Beginn der Wahlhandlung am Morgen bis hin zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses am Abend, muss der Schriftführer eine Wahlniederschrift fertigen. Die Niederschrift liegt dem Wahlvorstand am Wahltag - zusammen mit den übrigen Wahlunterlagen - vor.

Ganz wichtig:

Alle Mitglieder des Wahlvorstandes müssen die Wahlniederschrift unterschreiben. Mit der Unterschrift wird die Wahlniederschrift genehmigt und damit die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl bestätigt. Verweigert ein Mitglied die Unterschrift, so ist der Grund hierfür in der Wahlniederschrift zu vermerken.

Weiterführende Informationen: