Wahlausschuss
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Der Stadtwahlausschuss überwacht die ordnungsgemäße Durchführung einer Wahl in den entsprechenden Wahlkreisen. Er besteht aus der Stadtwahlleitung als Vorsitz und sechs Beisitzern. Ihm obliegt ausschließlich die Feststellung des Wahlergebnisses im Stadtgebiet. Der Stadtwahlausschuss tritt somit nur für eine Sitzung zusammen.
Der Wahlausschuss überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl in den entsprechenden Wahlkreisen.
Er besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und sechs Beisitzern, die vom Rat der Stadt gewählt werden.
Die Zuständigkeit des Wahlausschusses umfasst die Einteilung des Wahlgebietes, die Entscheidung über Einsprüche im Wahlvorschlagsverfahren, die Zulassung oder Zurückweisung von Kreiswahlvorschlägen sowie die Feststellung des Wahlergebnisses. Der Wahlausschuss tritt zu Kommunalwahlen somit insgesamt dreimal zusammen.