Kreiswahlausschuss

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Der Kreiswahlauschuss überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl in den entsprechenden Wahlkreisen.

Er besteht aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzenden und sechs Beisitzern, die vom Rat der Stadt gewählt werden.

Die Zuständigkeit des Kreiswahlausschusses umfasst die Entscheidung über Einsprüche im Wahlvorschlagsverfahren, die Zulassung oder Zurückweisung von Kreiswahlvorschlägen sowie die Feststellung des Wahlergebnisses.