Kreiswahlvorschläge

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Achtung! Hier unterscheiden sich Landes- und Bundeswahlrecht!

Regelung zur Landtagswahl: 

Als Kreiswahlvorschläge werden die zur Wahl im jeweiligen Wahlkreis antretenden Bewerber bezeichnet. Das sind folglich die Kandidaten, die mit der Erststimme gewählt werden können.

Kreiswahlvorschläge können sowohl von Parteien und Wählergruppen als auch von Einzelbewerbern bis zum 48. Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr, in einer vorgeschriebenen Form beim Kreiswahlleiter eingereicht werden.

Regelung zur Bundestagswahl: 

Als Kreiswahlvorschläge werden die zur Wahl im jeweiligen Wahlkreis antretenden Bewerber bezeichnet. Das sind folglich die Kandidaten, die mit der Erststimme gewählt werden können.

Kreiswahlvorschläge können sowohl von Parteien und Wählergruppen als auch von Einzelbewerbern bis zum 69. Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr, in einer vorgeschriebenen Form beim Kreiswahlleiter eingereicht werden.