Wahlvorsteher

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Der/Die Wahlvorsteher/in ist Mitglied des Wahlvorstandes. Er/Sie leitet die Tätigkeit des Wahlvorstandes bei der Wahlhandlung und der Stimmenauszählung.

Außerdem:

Der/Die Wahlvorsteher/in hat im Wahlvorstand eine7n Stellvertreter/in, der/die in dessen Abwesenheit die beschriebenen Aufgaben übernimmt. Eine/r von beiden muss während der gesamten Wahlhandlung und der Auszählung immer anwesend sein.