Wahlvorsteher
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Der/Die Wahlvorsteher/in ist Mitglied des Wahlvorstandes. Er/Sie leitet die Tätigkeit des Wahlvorstandes bei der Wahlhandlung und der Stimmenauszählung.
Außerdem:
- verpflichtet er/sie die Mitglieder des Wahlvorstandes zur Verschwiegenheit,
- eröffnet und beendet die Wahlhandlung,
- berichtigt, wenn nötig, das Wählerverzeichnis,
- gibt Entscheidungen des Wahlvorstandes bekannt und
- gibt das Wahlergebnis im Wahlbezirk bekannt.
Der/Die Wahlvorsteher/in hat im Wahlvorstand eine7n Stellvertreter/in, der/die in dessen Abwesenheit die beschriebenen Aufgaben übernimmt. Eine/r von beiden muss während der gesamten Wahlhandlung und der Auszählung immer anwesend sein.