Wahlhandlung
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
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Die Wahlhandlung beginnt um 8 Uhr mit der Eröffnung durch die Wahlvorstehenden und endet um 18 Uhr, wenn durch die Wahlvorstehenden die Wahlhandlung für beendet erklärt wird. Während der Wahlhandlung dürfen die Wahlberechtigten ihre Stimmen abgeben.