Wahlvorsteher
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Der Wahlvorsteher ist Mitglied des Wahlvorstandes. Er leitet und koordiniert die Tätigkeit des Wahlvorstandes bei der Wahlhandlung und der Stimmenauszählung und ist somit auch für das Wahlamt der erste Ansprechpartner im Wahlvorstand.
Bei Beschlüssen, die grundsätzlich mehrheitlich gefasst werden müssen, hat der Wahlvorsteher in Pattsituationen die ausschlaggebende Stimme. Der Wahlvorsteher sorgt für Ruhe und Ordnung im Wahlraum und kann in Einzelfällen auch das Hausrecht ausüben.
Außerdem:
verpflichtet er die Mitglieder des Wahlvorstandes zur Verschwiegenheit,
eröffnet und beendet die Wahlhandlung,
berichtigt, wenn nötig, das Wählerverzeichnis,
gibt Entscheidungen des Wahlvorstandes bekannt und
gibt das Wahlergebnis im Stimm-/Wahlbezirk bekannt.
Der Wahlvorsteher hat im Wahlvorstand einen Stellvertreter, der in dessen Abwesenheit die beschriebenen Aufgaben übernimmt. Einer von beiden muss während der gesamten Wahlhandlung und der Auszählung immer anwesend sein.