Erst- und Zweitstimme
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Achtung! Hier unterscheiden sich Landes- und Bundeswahlrecht!
Regelung zur Europawahl:
Bei der Europawahl kann nur eine Stimme für eine Partei oder eine sonstige politische Vereinigung abgegeben werden. Es gibt somit kein Zweistimmensystem.