Beisitzende

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Beisitzende sind Mitglieder im Wahlvorstand. Sie assistieren Wahlvorstehenden und Schriftführenden, helfen bei der Einrichtung des Wahlraums und erledigen anfallende Arbeiten rund um die Wahlhandlung und bei der Stimmenauszählung. Es sind mindestens drei. Aus ihrem Kreis werden die Stellvertretungen für Wahlvorstehende und Schriftführung bestimmt.