Schriftführung

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Die Schriftführung ist von einem Mitglied des Wahlvorstands zu übernehmen. Sie ist für das Wählerverzeichnis, die Schnellmeldung und die Niederschrift zuständig. Je nach Kommune wird die Aufgabe durch das Wahlamt vergeben oder am Wahltag durch die Wahlvorstehenden. Es ist ebenfalls eine Stellvertretung zu bestimmen. Während der Wahlhandlung muss immer die oder der Schriftführende oder die Stellvertretung anwesend sein.