Wahlschein
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Wahlberechtigte können, sofern sie an der Briefwahl teilnehmen möchten oder in einem anderen Wahlraum der Stadt Gelsenkirchen ihre Stimme abgeben möchten, einen Wahlschein beantragen. Hinsichtlich der Antragstellung siehe auch "Wahlscheinantrag". Auf dem Wahlschein hat der Wähler oder die Hilfsperson der Oberbürgermeisterin an Eides statt zu versichern, dass der Stimmzettel persönlich oder gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet worden ist. Ohne eine Unterzeichnung der Erklärung an Eides statt wird der Wahlschein einschließlich der eingereichten Briefwahlunterlagen nicht zur Wahl zugelassen.