Wahlraum
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Früher wurde der Begriff "Wahllokal" verwendet. Nun wird nur noch der Begriff "Wahlraum" verwendet.
Der Wahlraum ist der Raum, in dem der Wähler seine Stimme abgibt. Wahlräume sind sehr häufig in Schulen und Gemeinderäumen, aber auch in anderen öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten eingerichtet. Die Einrichtung des Wahlraumes erfolgt durch den Wahlvorstand. Dieser muss auch dafür Sorge tragen, dass der Weg zum Wahlraum für den Wähler gut ausgeschildert ist. Entsprechende Hinweisschilder liegen den Wahlvorständen vor. In einem Gebäude können auch mehrere Wahlvorstände in verschiedenen Wahlräumen untergebracht sein. Im Wahlraum erhalten die Wahlberechtigten am Wahltag ihren Stimmzettel und geben ihre Stimme ab.
Die meisten Wahlräume sind auch für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen uneingeschränkt oder eingeschränkt barrierefrei zugänglich. Informationen zur Barrierefreiheit erhalten Sie für Ihren Wahlraum auf der Wahlbenachrichtigung bzw. für alle Wahlräume auf der städtischen Internetseite.