Wahlbezirk
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Achtung! Hier unterscheiden sich Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europawahlrecht!
Im Europawahlrecht gibt es keine Gliederung des Wahlgebietes in Wahlkreise. Oberhalb der Wahlbezirke ist das Wahlgeschehen in allgemeine Verwaltungsorganisationen, also in Kreise und kreisfreie Städte eingebunden. Die Gemeindebehörde bestimmt, welche Wahlbezirke zu bilden sind. Ein Wahlbezirk ist eine organisatorische Einheit bei politischen Wahlen. Jedem Wahlbezirk ist jeweils ein Wahlraum und ein Wahlvorstand zugeordnet.
Ein Wahlbezirk ist eine organisatorische Einheit bei politischen Wahlen. Bei Kommunal- und Landtagswahlen lautet die Bezeichnung "Stimmbezirk".
Zur Durchführung der Kommunalwahlen wurde das Stadtgebiet in 156 Stimmbezirke unterteilt.