Wahlbezirk

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Achtung! Hier unterscheiden sich Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europawahlrecht!

Regelung zur Landtagswahl: 

Ein Wahlbezirk ist eine organisatorische Einheit bei politischen Wahlen. Bei Kommunal- und Landtagswahlen lautet die Bezeichnung "Stimmbezirk".

Zur Durchführung der Landtagswahl unterteilt die Oberbürgermeisterin die Landtagswahlkreise  in Stimmbezirke. Das Gelsenkirchener Stadtgebiet wird zur Landtagswahl 2022 in 156 Stimmbezirke unterteilt. Jedem Stimmbezirk ist jeweils ein Wahlraum und ein Wahlvorstand zugeordnet.

Regelung zur Europawahl: 

Im Europawahlrecht gibt es keine Gliederung des Wahlgebietes in Wahlkreise. Oberhalb der Wahlbezirke ist das Wahlgeschehen in allgemeine Verwaltungsorganisationen, also in Kreise und kreisfreie Städte eingebunden. Die Gemeindebehörde bestimmt, welche Wahlbezirke zu bilden sind. Ein Wahlbezirk ist eine organisatorische Einheit bei politischen Wahlen. Jedem Wahlbezirk ist jeweils ein Wahlraum und ein Wahlvorstand zugeordnet.

Regelungen zu den Kommunalwahlen: 

Ein Wahlbezirk ist eine organisatorische Einheit bei politischen Wahlen. Bei Kommunal- und Landtagswahlen lautet die Bezeichnung "Stimmbezirk".

Zur Durchführung der Kommunalwahlen wurde das Stadtgebiet in 156 Stimmbezirke unterteilt.

Regelung zur Bundestagswahl: 

Ein Wahlbezirk ist eine organisatorische Einheit bei politischen Wahlen.

Zur Durchführung der Bundestagswahl unterteilt die Oberbürgermeisterin die Bundestagswahlkreise in Wahlbezirke. Jedem Wahlbezirk ist jeweils ein Wahlraum und ein Wahlvorstand zugeordnet.