Oberbürgermeisterin

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Die Oberbürgermeisterin trägt in der Funktion der Kreis- bzw. Stadtwahlleiterin nach den Weisungen des Bundeswahlleiters und des Landeswahlleiters die Verantwortung für den reibungslosen Ablauf der Wahl innerhalb der Gemeinde.

Insbesondere muss sie dabei das Gemeindegebiet in Stimmbezirke aufteilen, den Wahlvorstand berufen, die Wahlbekanntmachung veröffentlichen und die Briefwahl organisieren. Diese Aufgaben erledigt sie nicht persönlich, sondern delegiert sie an das Wahlamt.