Landeswahlleiter
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Für die Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen wird der Landeswahlleiter und seine Stellvertretung von der Landesregierung auf unbestimmte Zeit ernannt. Zu seinen Aufgaben zählen zum Beispiel die Einhaltung von Fristen, gesetzlichen Vorgaben und er ist der Vorsitzende des Landeswahlausschusses.