Stimmzettelumschlag (nur bei der Briefwahl)

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Der Stimmzettelumschlag ist in der Farbe blau gehalten. Er beinhaltet nur den gekennzeichneten Stimmzettel des Wählers und wird anschließend verschlossen. So wird sichergestellt, dass die Stimmabgabe für Dritte nicht sichtbar ist und das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Der Stimmzettelumschlag kommt dann zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag.