Schluss der Wahlhandlung

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Sobald die Wahlzeit um 18 Uhr beendet ist, gibt der Wahlvorsteher dies bekannt. Nun dürfen nur noch die Personen wählen, die sich noch im Wahlraum befinden.

Der Zutritt zum Wahlraum wird folglich so lange gesperrt, bis diese Wähler ihre Stimmen abgegeben haben. Im Anschluss daran erklärt der Wahlvorsteher die Wahlhandlung für geschlossen.

Die Öffentlichkeit wird nun zur anschließenden Stimmenauszählung und Ergebnisermittlung wieder hergestellt. Das bedeutet, der Zutritt zum Wahlraum wird wieder frei gegeben.