Wahlzeit

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Bei allen politischen Wahlen (Kommunalwahl, Landtagswahl, Bundestagswahl und Europawahl) kann man am Wahltag von 8.00 - 18.00 Uhr seine Stimme(n) abgeben. Dieser Zeitraum wird als Wahlzeit bezeichnet.