Erst- und Zweitstimme

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Achtung! Hier unterscheiden sich Landes- und Bundeswahlrecht!

Regelung zur Landtagswahl: 

Mit der Erststimme (linke Spalte auf dem Stimmzettel) wählt man einen Wahlkreisbewerber. Der Wahlkreisbewerber, der die meisten Erststimmen auf sich vereint, erhält ein Direktmandat für den Landtag. Durch das Prinzip der Erststimme wird sicher gestellt, dass jede Region im Landtag vertreten ist.

Mit der Zweitstimme (rechte Spalte auf dem Stimmzettel) entscheiden sich die Wähler nicht für eine Person, sondern für die Landesliste einer Partei. Die Reihenfolge der Personen auf der Landesliste wird von den Parteien in einer Mitgliederversammlung festgelegt.

Regelung zur Europawahl: 

Bei der Europawahl kann nur eine Stimme für eine Partei oder eine sonstige politische Vereinigung abgegeben werden. Es gibt somit kein Zweistimmensystem.

Regelung zur Bundestagswahl: 

Mit der Erststimme (linke Spalte auf dem Stimmzettel) wählt man einen Wahlkreisbewerber. Der Wahlkreisbewerber, der die meisten Erststimmen auf sich vereint, erhält ein Direktmandat für den Bundestag. Durch das Prinzip der Erststimme wird sicher gestellt, dass jede Region im Bundestag vertreten ist.

Mit der Zweitstimme (rechte Spalte auf dem Stimmzettel) entscheiden sich die Wähler nicht für eine Person, sondern für die Landesliste einer Partei. Die Reihenfolge der Personen auf der Landesliste wird von den Parteien in einer Mitgliederversammlung festgelegt.