Bekanntmachungen, öffentliche

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Achtung! Hier unterscheiden sich Landes- und Bundeswahlrecht!

Regelung zur Landtagswahl: 

Das Landeswahlgesetz sieht vor, dass wesentliche relevante Informationen durch eine öffentliche Bekanntmachung (im Amtsblatt der jeweiligen Kommune) veröffentlicht werden müssen. Öffentliche Bekanntmachungen sind u. a. für folgende Aspekte vorgesehen:

Regelung zur Europawahl: 

Das Europawahlgesetz sieht öffentliche Bekanntmachungen für folgende Aspekte vor:

 Zeit und Ort der Sitzung des Stadtwahlausschusses (zur Ergebnisfeststellung)

 Wahlbekanntmachung

 Wahlergebnis

Regelung zur Bundestagswahl: 

Das Bundeswahlgesetz sieht vor, dass wesentliche relevante Informationen durch eine öffentliche Bekanntmachung (im Amtsblatt der jeweiligen Kommune) veröffentlicht werden müssen. Öffentliche Bekanntmachungen sind u. a. für folgende Aspekte vorgesehen: