Auslandsdeutsche

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Achtung! Hier unterscheiden sich Landes- und Bundeswahlrecht!

Regelung zur Landtagswahl: 

Sind Deutsche mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind bei der Landtagswahl nicht wahlberechtigt.

Regelung zur Europawahl: 

Bei der Europawahl dürfen Deutsche mit einer Hauptwohnung im Ausland unter bestimmten Umständen per Briefwahl wählen. Dazu müssen sie bei ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland einen besonderen Antrag stellen.

Regelungen zu den Kommunalwahlen: 

Sind Deutsche mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind bei Kommunalwahlen nicht wahlberechtigt.

Regelung zur Bundestagswahl: 

Bei der Bundestagswahl dürfen Deutsche  mit einer Hauptwohnung im Ausland unter bestimmten Umständen per Briefwahl wählen. Dazu müssen Sie bei ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland einen besonderen Antrag stellen.

Weitere Informationen zum Thema "Auslandsdeutsche" stellt der Bundeswahlleiter unter bundeswahlleiter.de zu gegebener Zeit zur Verfügung.