Ausgleichsmandate
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Regelung zur Europawahl:
nur bei Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlen
Regelungen zu den Kommunalwahlen:
Gibt es nach der Wahl Überhangmandate, wird die Anzahl der Sitze im Stadtrat um so viele Ausgleichsmandate erhöht, wie notwendig sind, um das errechnete Verhältnis des Zweitstimmenergebnisses unter den Parteien zu erreichen (auszugleichen).