Barrierefreiheit
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Wahlräume sollen nach den örtlichen Verhältnissen so eingerichtet werden, dass allen Wählern die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Insbesondere soll darauf geachtet werden, dass Menschen mit Behinderung oder mit Mobilitätsbeschränkung ebenfalls im Wahlraum ihres Stimmbezirks wählen können. Dies ist aufgrund architektonischer Besonderheiten jedoch nicht in allen Fällen möglich. Aus diesem Grund wird auf den Wahlbenachrichtigungskarten bereits ein entsprechender Hinweis aufgedruckt, der zu erkennen gibt, ob der Wahlraum barrierefrei ist. Sollte ein nicht barrierefreier Wahlraum angegeben sein, wird die Beantragung eines Wahlscheines - zum Aufsuchen eines anderen, barrierefreien Wahllokales, oder zur Durchführung der Briefwahl - empfohlen.