Wahlbrief

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Der Wahlbrief der Kommunalwahlen und der Wahl des RVR (rot) beinhaltet den Stimmzettelumschlag (blau) samt Stimmzettel und den vom Wähler unterschriebenen Wahlschein. Er wird zur Teilnahme an der Briefwahl an den Oberbürgermeister zurückgeschickt und muss bis spätestens am Wahltag, 16 Uhr, eingegangen sein. Alle eingegangenen Wahlbriefe werden für die Zulassung zur Wahl und die anschließende Stimmenauszählung auf die einzelnen Briefwahlvorstände verteilt. 

Bei der Integrationsratswahl ist der Wahlbrief orange und der Stimmzettelumschlag grau.